Die Daten sind da. Ihre Vorlagen auch. Verbunden hat beides bisher niemand.
Nach jeder Verfahrenseröffnung dieselben Pflichtaufgaben: Schuldner, Banken, Vermieter und Gläubiger anschreiben, Fristen setzen, Beteiligtenverzeichnis anlegen. Alles Nötige steht längst in der digitalen Gerichtsakte — und wird trotzdem von Hand in die Kanzleisoftware übertragen. Seite für Seite, Verfahren für Verfahren.